Stadtgemeinde Schrems
Hauptplatz 19
3943 Schrems
Tel.: +43 2853 77454
E-Mail: gemeinde@schrems.at
Web: www.schrems.at
DVR 0035424

Mit diesem Formular suchen Sie um Verordnung einer Ladezone gemäß § 43 Abs. 1 lit. c Straßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022, im örtlichen Zuständigkeitsbereich der adressierten Gemeinde.

Ladezonen dienen zur Erleichterung von Be- und Entladevorgängen. Transporte sollen durch einen möglichst geringen Transportweg einfach und zeitsparend durchgeführt werden können. Sie gelten für jedermann unter den gleichen Bedingungen und dürfen daher zur Be- und Entladung von allen Verkehrsteilnehmern (nicht nur von der Antragstellerin/dem Antragsteller) benützt werden, die den Bedingungen der Ladezone entsprechen.

Eine Ladezone kann jedes Unternehmen beantragen, das ein "erhebliches wirtschaftliches Interesse daran hat, Straßenstellen für die unbedingt notwendige Zeit und Strecke für Ladetätigkeit durch Park- oder Halteverbote freizuhalten (Ladezonen)” (§ 43 Abs. 1 lit. c StVO).

Kosten

Die Kosten der Anbringung und Erhaltung der Verkehrszeichen sowie alle notwendigen Änderungen, die im Zuge von periodischen Überprüfungen von der Behörde durchgeführt werden, hat das antragstellende Unternehmen zu tragen. Die Kosten für die Neuerrichtung einer Ladezone hängen von den Errichtungskosten des beauftragten Unternehmers ab. Sie betragen derzeit etwa € 1.000,- bis € 1.200,- und können im Einzelfall auch höher ausfallen. Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf der Website der WKO.

Datenschutz

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