Gemeinde Baumgarten
Florianiplatz 10
7021 Baumgarten
Tel.: 02686-2216
E-Mail: post@baumgarten.bgld.gv.at
Web: www.baumgarten.gv.at

Mit diesem Formular beantragen Sie bei der angezeigten Behörde eine Auskunftssperre gemäß § 18 Abs. 2 Meldegesetz 1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2016. Für Informationen über anfallende Verfahrenskosten klicken Sie unten auf "Kosten".

§ 18 Abs. 2: Jeder gemeldete Mensch kann bei der Meldebehörde beantragen, dass Meldeauskünfte über ihn nicht erteilt werden (Auskunftssperre). Dem Antrag ist stattzugeben, soweit ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht wird. Ist ein solches Interesse offenkundig, so kann die Auskunftssperre auch von Amts wegen verfügt oder verlängert werden. Die Auskunftssperre kann für die Dauer von höchstens fünf Jahren verfügt oder verlängert werden; sie gilt während dieser Zeit auch im Falle der Abmeldung.

Datenschutz

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