Gemeinde Ratten
Kirchenviertel 211
8673 Ratten
Tel.: +43 3173 2213
E-Mail: gde@ratten.steiermark.at
Web: www.ratten.eu

Mit diesem Formular bringen Sie nach Zustellung der Beschwerdevorentscheidung bei der Behörde einen Vorlageantrag gemäß § 15 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2021, ein, dass die Beschwerde dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird.

Bei Beschwerdevorentscheidungen gegen Bescheide von Abgabenbehörden (in einem Abgabenverfahren) ist ein Vorlageantrag gemäß § 264 BAO zu stellen. Bei Berufungsvorentscheidungen gegen Bescheide im eigenen Wirkungsbereich von Gemeinden (Bescheide der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters) ist ein Vorlageantrag gemäß § 64a Abs. 2 AVG zu stellen. Eine entsprechende Klarstellung kann auch als Anmerkung in diesem Formular erfolgen.

Datenschutz

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