Marktgemeinde Rennweg am Katschberg
Rennweg 51
9863 Rennweg am Katschberg
Tel.: 04734 208
E-Mail: rennweg-katschberg@ktn.gde.at
DVR: 4677

Mit diesem Formular übermitteln Sie der adressierten Behörde die Erklärung des Austrittes aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft gemäß § 3 AustrittsVO eines minderjährigen Kindes. Falls die Eltern aus ihrer Religionsgemeinschaft austreten, treten die Kinder nicht automatisch mit aus.

  • Bis zum 10. Geburtstag bestimmen die Eltern die Religionszugehörigkeit des Kindes.
  • Vom 10. bis zum 12. Geburtstag bestimmen die Eltern das Religionsbekenntnis sowie den Verbleib in oder den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, das Kind muss jedoch angehört werden. Will es aus der Religionsgemeinschaft austreten, braucht es die Zustimmung beider Elternteile.
  • Vom 12. bis zum 14. Geburtstag kann ein Religionswechsel gegen den Willen des Kindes nicht mehr erfolgen. Das Kind hat ein Einspruchsrecht, wenn die Eltern wollen, dass es aus der Religionsgemeinschaft austritt. Will es selbst austreten, braucht es die Zustimmung beider Elternteile.
  • Ab 14 Jahren sind Jugendliche religionsmündig und können daher selbst über den Austritt aus ihrer Religionsgemeinschaft entscheiden. Dafür wird keine Zustimmung der Eltern benötigt.

Die Austrittserklärung wird von der Behörde an die zuständige Vertretung der Religionsgemeinschaft weitergeleitet. Ein Austritt kann nur dann rechtswirksam werden, wenn richtige Angaben über die bisherige Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft gemacht werden und die Behörde den Austritt der richtigen Religionsgemeinschaft mitteilt. Daher ist es im Sinne der oder des Austretenden, einen Nachweis über die Mitgliedschaft zu erbringen, es besteht dazu aber keine rechtliche Verpflichtung.

Für den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft an sich fallen keine Gebühren an. Wird die Ausstellung einer Austrittserklärung verlangt, werden für die Ausstellung Gebühren verrechnet.

Datenschutz

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Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller!

Bei diesem Formular ist bei elektronischer Einbringung eine elektronische Unterschrift (Bürgerkarte, Handysignatur) erforderlich. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, das Formular elektronisch auszufüllen, auszudrucken (Schaltfläche „PDF-Ansicht“) und eigenhändig unterfertigt per Post an die zuständige Behörde zu übermitteln.

Falls Sie noch keine Handy-Signatur oder eine zur Bürgerkarte aktivierte E-Card besitzen informieren klicken Sie auf das Informations-Symbol für weitere Informationen.