Marktgemeinde WaldingHauptstraße 194111 WaldingTel.: 07234/82302E-Mail: office@walding.atWeb: www.walding.at
Mit diesem Formular suchen Sie um Verordnung einer Ladezone gemäß § 43 Abs. 1 lit. c Straßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022, im örtlichen Zuständigkeitsbereich der adressierten Gemeinde. Ladezonen dienen zur Erleichterung von Be- und Entladevorgängen. Transporte sollen durch einen möglichst geringen Transportweg einfach und zeitsparend durchgeführt werden können. Sie gelten für jedermann unter den gleichen Bedingungen und dürfen daher zur Be- und Entladung von allen Verkehrsteilnehmern (nicht nur von der Antragstellerin/dem Antragsteller) benützt werden, die den Bedingungen der Ladezone entsprechen. Eine Ladezone kann jedes Unternehmen beantragen, das ein "erhebliches wirtschaftliches Interesse daran hat, Straßenstellen für die unbedingt notwendige Zeit und Strecke für Ladetätigkeit durch Park- oder Halteverbote freizuhalten (Ladezonen)” (§ 43 Abs. 1 lit. c StVO).
www.wko.at
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Details zu Zweck und rechtlicher Grundlage der Verarbeitung, Dauer der Verspeicherung, Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Ansprechperson in der Kommune zu allen datenschutzrechtlichen Belangen finden Sie unter den „Datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13 DSGVO“.