Gemeinde Techelsberg
St. Martin a.T. 32
9212 Techelsberg am Wörther See

Die Übermittlung der Steuererklärung in dieser Form ist nur für jene Unternehmer zulässig, welchen die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar ist (kein Internetzugang oder Vorjahresumsatz unter 30.000,- Euro); ansonsten hat die Übermittlung der Steuererklärung elektronisch im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Siehe hierzu den Link bmf.gv.at.

Erläuterung - Einreichung der Erklärung

Diese Erklärung ist im Falle der Schließung der einzigen Betriebsstätte in der Gemeinde binnen einem Monat ab Schließung dieser Betriebsstätte abzugeben; diese Frist ist somit nicht bedeutsam, wenn das Unternehmen in der Gemeinde weiterhin noch eine oder mehrere Betriebsstätten unterhält.

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Details zu Zweck und rechtlicher Grundlage der Verarbeitung, Dauer der Verspeicherung, Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Ansprechperson in der Kommune zu allen datenschutzrechtlichen Belangen finden Sie unter den „Datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13 DSGVO“.