Stadtgemeinde Herzogenburg
Rathausplatz 8
3130 Herzogenburg
Tel.: 02782/83315-0
E-Mail: stadtgemeinde@herzogenburg.gv.at
Web: www.herzogenburg.gv.at

Mit diesem Formular melden Sie der adressierten Behörde als abgabepflichtige Person die Beendigung der Hundehaltung gemäß § 4 Abs. 9 Niederösterreichisches Hundeabgabegesetz 1979, zuletzt geändert durch LGBl. 3702-9, und sofern es sich um einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential handelt gemäß § 4 Abs. 9 Niederösterreichisches Hundehaltegesetz, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 56/2022.

Die Abgabepflicht endet erst nach schriftlicher Meldung über die Beendigung der Hundehaltung der Hundehaltung. Die Hundeabgabemarke ist bei der Abgabenbehörde abzugeben bzw. wenn dies nicht möglich ist Auskunft über den Verbleib der Hundeabgabemarke zu erstatten. Die Beendigung der Hundehaltung von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential ist innerhalb von einer Woche zu melden.

Datenschutz

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