Stadtgemeinde Herzogenburg
Rathausplatz 8
3130 Herzogenburg
Tel.: 02782/83315-0
E-Mail: stadtgemeinde@herzogenburg.gv.at
Web: www.herzogenburg.gv.at

Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behörde die Entstehung einer Abgabenschuld gemäß § 12 bzw. eine veränderte Abgabenschuld gemäß § 13 Kanalgesetz 1977, zuletzt geändert durch LGBl. 8230-9, an.

Die Abgabenschuld entsteht im Falle der Neuerrichtung in dem Zeitpunkt, in dem der Anschluß an den Kanal möglich ist, mit dem Einlangen der Fertigstellungsanzeige bzw. mit der Fertigstellung des Vorhabens oder im Falle der Umgestaltung oder Ersetzung der Kanalanlage mit der Inbetriebnahme der umgestalteten oder ersetzten Kanalanlage.

Eine Veränderungsanzeige (§ 13) ist erforderlich, wenn die zugrundeliegenden Voraussetzungen der festgesetzten Kanalerrichtungsabgabe und Kanalbenützungsgebühr oder der Fäkalienabfuhrgebühr nicht mehr zutreffen. Diese Veränderungen sind binnen zwei Wochen nach dem Eintreten der Veränderung bzw. nach dem Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.

Datenschutz

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