Gemeinde Weißbach
Unterweißbach 36
5093 Weißbach
Tel.: 06582 8352-0
E-Mail: gemeinde@weissbach.at

Mit diesem Formular beantragen Sie bei der adressierten Behörde die Ausstellung einer Wahl-/Stimmkarte.

Eine Wahlkarte sollte rechtzeitig vor der Wahl von

  • Wählerinnen/Wählern, die voraussichtlich am Wahltag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können (etwa weil sie anderswo im Inland oder vorübergehend im Ausland sind oder das Haus nicht verlassen können), sowie
  • Österreicherinnen/Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland
beantragt werden.

Die Ausstellung einer Wahl-/Stimmkarte ist selbst und persönlich zu beantragen. Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig!

Bei Bundespräsidentenwahlen und Nationalratswahlen sowie Europawahlen ist ein schriftlicher Antrag grundsätzlich bis spätestens am vierten Tag vor der Wahl möglich. Wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellenden bevollmächtigte Person möglich ist, kann ein schriftlicher Antrag bis spätestens 12:00 Uhr am zweiten Tag vor dem Wahltag gestellt werden. Die Vollmacht bei der Abholung muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

Bei Landtagswahlen oder Gemeinderatswahlen können andere Beantragungsfristen gelten.

Antragstellung mit ID Austria

Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, wie der ID Austria, kann Ihre Wahl-/Stimmkarte als Standardpostsendung direkt in Ihren Briefkasten zugestellt werden. Bei einer Antragstellung ohne qualifizierter elektronischer Signatur wird Ihnen diese jedenfalls mit einer eingeschriebener Sendung übermittelt. Diese müssen Sie, bei gescheiterter persönlicher Übergabe, beim Postamt abholen.

Sollten Sie noch nicht über eine ID Austria verfügen, so können Sie diese kostenlos online oder über eine Registrierungsstelle beziehen. Mehr dazu finden Sie unter ID Austria.

Sehr geehrter/r Antragsteller/in!

Derzeit kann keine Wahl-/Stimmkarte beantragt werden.

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Details zu Zweck und rechtlicher Grundlage der Verarbeitung, Dauer der Verspeicherung, Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Ansprechperson in der Kommune zu allen datenschutzrechtlichen Belangen finden Sie unter den „Datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13 DSGVO“.