Gemeinde Ruden
Obermitterdorf 30
9113 Ruden
Tel.: 04234 218 0
E-Mail: ruden@ktn.gde.at
DVR: 0108324

Mit diesem Formular suchen Sie um Bewilligung eines Gelegenheitsmarktes gemäß § 286 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2008, bei der angezeigten Behörde an.

Gelegenheitsmarkt

Unter einem Gelegenheitsmarkt („Quasimarkt“) ist eine marktähnliche Verkaufsveranstaltung zu verstehen, die nur gelegentlich aus besonderen Anlässen abgehalten wird. Ein Gelegenheitsmarkt darf nur auf Grund einer Bewilligung der Gemeinde, in der die Veranstaltung abgehalten werden soll, stattfinden.

Keine Gelegenheitsmärkte sind
  • marktähnliche Verkaufsveranstaltungen, bei denen Land- oder Forstwirte aus ihrer eigenen Produktion Erzeugnisse wie sie von Land- oder Forstwirten im Rahmen der Bestimmungen des § 2 Abs. 3 und 4 GewO 1994 auf den Markt gebracht werden, feilbieten und verkaufen (Bauernmärkte) und
  • marktähnliche Verkaufsveranstaltungen von kurzer Dauer, die in herkömmlicher Art und Weise zu wohltätigen Zwecken veranstaltet werden.

Datenschutz

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