Gemeinde Unserfrau-Altweitra
Unserfrau 21
3970 Weitra
Tel.: +43 2856 2540
E-Mail: gemeinde@unserfrau-altweitra.at
Web: www.unserfrau-altweitra.at

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (z. B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten ist.

Mit diesem Formular ersuchen Sie um eine Ausnahme vom § 38 PyroTG 2010, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2015, der die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 verbietet.

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Details zu Zweck und rechtlicher Grundlage der Verarbeitung, Dauer der Verspeicherung, Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Ansprechperson in der Kommune zu allen datenschutzrechtlichen Belangen finden Sie unter den „Datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13 DSGVO“.