Gemeinde Feld am See
Rathausstraße 25
9544 Feld am See
Tel.: 04246 2280
E-Mail: feld-am-see@ktn.gde.at

Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behörde an, dass ein Bedarf nach der Abhaltung eines Marktes gemäß § 289 Gewerbeordnung 1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2008, besteht.

Gemäß § 289 GewO 1994 ist eine Verordnung nach § 286 Abs. 1 (Marktverordnung) ist zu erlassen, wenn ein Bedarf nach der Abhaltung des Marktes angenommen werden kann und nicht zu befürchten ist, daß das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, am Schutz der Gesundheit und am ungestörten Straßenverkehr beeinträchtigt oder daß die wirtschaftliche Lage der ansässigen Gewerbetreibenden wesentlich ungünstig beeinflußt wird.

Datenschutz

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