Gemeinde Micheldorf
Haupstraße 28
9322 Micheldorf
Tel.: 04268 3939
E-Mail: micheldorf@ktn.gde.at
DVR: 0667251

Mit diesem Formular zeigen Sie die Haltung von Wildtieren gemäß § 25 Tierschutzgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2017, an.

Wildtiermeldungen - Bestimmungen des Tierschutzes

Im Tierschutzgesetz ist festgehalten, dass alle Wildtiere, die – etwa im Hinblick auf Klima, Ernährung, Bewegungsbedürfnis oder Sozialverhalten – besondere Ansprüche an die Haltung stellen, bei Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen nur auf Grund einer binnen zwei Wochen vorzunehmenden Anzeige der Wildtierhaltung bei der Behörde gehalten werden dürfen.

Folgende Wildtierarten sind demnach meldepflichtig:
  • alle Wildtierarten der Säugetiere, ausgenommen Schalenwild, Bison und Streifenhörnchen
  • alle Wildtierarten der Vögel, ausgenommen Arten der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, Wellensittiche, Nymphensittiche, Prachtfinken und der Chinesische Sonnenvogel, die Chinesische Zwergwachtel sowie das Diamanthäubchen
  • alle Arten der Reptilien
  • alle Arten der Lurche
  • Fische, die in Freiheit mehr als 1 m lang werden.
Alle gehaltenen Vögel der Ordnung Eulen und Greifvögel sind mittels Beinring oder Transponder identifizierbar zu kennzeichnen. Anlässlich der Anzeige ist der Behörde die Kennzeichnung zur Identifizierung mitzuteilen. (Quelle)

Datenschutz

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