Gemeinde Nickelsdorf
Obere Hauptstraße 3
2425 Nickelsdorf
Tel.: +43 (0)2146 / 2201
E-Mail: gemeinde@nickelsdorf.at
Web: www.nickelsdorf.at

Mit diesem Formular bringen Sie das ordentliche Rechtsmittel der Berufung gemäß § 63 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013, ein.

Die Berufung gem. § 63 AVG ist ein Rechtsmittel gegen Bescheide von Gemeindeorganen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (z.B. im Baurecht in bestimmten Bundesländern).
Nähere Informationen zur Berufung finden Sie im Teil IV. Abschnitt 1. AVG (§§ 63-67).

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