Info Ehebuch - Abschrift



Für die Ausstellung einer Abschrift aus dem Ehebuch ist das Standesamt der Eheschließung zuständig.

Im Gegensatz zur Heiratsurkunde, die nur einen Auszug aus dem Ehebuch einer Personenstandsbehörde darstellt und die nur den wesentlichen Inhalt der Eintragungen aus diesem wiedergibt, hat die Abschrift aus dem Ehebuch den vollen Wortlaut aller Eintragungen des Ehebuches zu enthalten, d.h.

alle Haupteintragungen, die die Ehe unmittelbar betreffen,
die Vermerke, durch die eine abgeschlossene Haupteintragung berichtigt wird und
die Hinweise, die den Zusammenhang zwischen verschiedenen Eintragungen herstellen.

Nähere Infos finden Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde.


Empfehlung:

Nutzen Sie Ihre Bürgerkarte, um den Antrag elektronisch zu unterschreiben: Sie weisen sich durch die elektronische Unterschrift auf Ihrem Antrag einfach und sicher gegenüber der Behörde aus. Ihr Antrag ist damit vor unbemerkten Änderungen bzw. ungewollter Manipulation geschützt.

Sie können die Bürgerkartenfunktion kostenlos auf Ihrem Handy oder Ihrer e-Card aktivieren. Nähere Informationen finden Sie unter www.buergerkarte.at.