Info Geburtenbuch - Abschrift



Im Gegensatz zur Geburtsurkunde, die nur einen Auszug aus dem Geburtenbuch einer Personenstandsbehörde darstellt (z.B. zum Zeitpunkt der Geburt geführter Name), hat die Abschrift aus dem Geburtenbuch den vollen Wortlaut aller früheren Eintragungen des Geburtenbuches zu enthalten, d.h.
alle Haupteintragungen, die die Geburt unmittelbar betreffen,
die Vermerke, durch die eine abgeschlossene Haupteintragung berichtigt wird und
die Hinweise, die den Zusammenhang zwischen verschiedenen Eintragungen herstellen.


Hinweis: Eine Abschrift aus dem Geburtenbuch wird gewöhnlich bei einer Eheschließung benötigt.

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenbuch ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig.

Nähere Infos finden Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde.

Empfehlung:

Nutzen Sie Ihre Bürgerkarte, um den Antrag elektronisch zu unterschreiben: Sie weisen sich durch die elektronische Unterschrift auf Ihrem Antrag einfach und sicher gegenüber der Behörde aus. Ihr Antrag ist damit vor unbemerkten Änderungen bzw. ungewollter Manipulation geschützt.

Sie können die Bürgerkartenfunktion kostenlos auf Ihrem Handy oder Ihrer e-Card aktivieren. Nähere Informationen finden Sie unter www.buergerkarte.at.