Info Geburtsurkunde - Ausstellung



Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den drei wesentlichen Personenstandsurkunden.

Dabei handelt es sich um Auszüge aus den Personenstandsbüchern (Geburten-, Ehe- und Sterbebuch), die den wesentlichen Inhalt der Eintragung wiedergeben.

Die Geburtsurkunde enthält
1. den Familiennamen und den Vornamen des Kindes,
2. den Zeitpunkt und Ort der Geburt des Kindes,
3. das Geschlecht des Kindes,
4. den Familiennamen und Vornamen der Eltern, ihren Wohnort sowie die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft.


Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig.

Nähere Infos finden Sie auf der Internetpräsenz Ihrer Gemeinde.
Im Rahmen der Anzeige der Geburt/Erstausstellung einer Geburtsurkunde Ihrer Gemeinde.Geburt/Erstausstellung einer Geburtsurkunde wird auch eine gebührenfreie Geburtsbestätigung zur Vorlage bei der Sozialversicherung ausgestellt. Eine solche kostenlose Geburtsbestätigung können Sie nicht mit diesem Online-Formular beantragen.


Empfehlung:

Nutzen Sie Ihre Bürgerkarte, um den Antrag elektronisch zu unterschreiben: Sie weisen sich durch die elektronische Unterschrift auf Ihrem Antrag einfach und sicher gegenüber der Behörde aus. Ihr Antrag ist damit vor unbemerkten Änderungen bzw. ungewollter Manipulation geschützt.

Sie können die Bürgerkartenfunktion kostenlos auf Ihrem Handy oder Ihrer e-Card aktivieren. Nähere Informationen finden Sie unter www.buergerkarte.at.