Info Heiratsurkunde - Ausstellung




Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde und der Sterbeurkunde zu den drei wesentlichen Personenstandsurkunden.

Dabei handelt es sich um Auszüge aus den Personenstandsbüchern (Geburten-, Ehe-, Sterbebuch), die den wesentlichen Inhalt der Eintragung wiedergeben.

Die Heiratsurkunde enthält
die Familiennamen und die Vornamen der Ehegatten,
ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
ihren Wohnort,
den Tag, den Ort und die Eintragung ihrer Geburt,
die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
den Tag und den Ort der Eheschließung.



Im Vermerk der Heiratsurkunde kann zusätzlich noch Folgendes festgehalten werden:
Angaben zur Führung eines Doppelnamens und Bestimmung, welcher Bestandteil gemeinsamer Familienname werden soll
Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder
weitere namensrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Ehe
Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe



Hinweis: Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.

Für die Ausstellung einer Heiratsurkunde ist das Standesamt der Eheschließung zuständig.

Nähere Infos finden Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde.


Empfehlung:

Nutzen Sie Ihre Bürgerkarte, um den Antrag elektronisch zu unterschreiben: Sie weisen sich durch die elektronische Unterschrift auf Ihrem Antrag einfach und sicher gegenüber der Behörde aus. Ihr Antrag ist damit vor unbemerkten Änderungen bzw. ungewollter Manipulation geschützt.

Sie können die Bürgerkartenfunktion kostenlos auf Ihrem Handy oder Ihrer e-Card aktivieren. Nähere Informationen finden Sie unter www.buergerkarte.at.