Info Sterbebuch - Abschrift




Für die Abschrift aus dem Sterbebuch ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig.

Im Gegensatz zur Sterbeurkunde, die nur einen Auszug aus dem Sterbebuch einer Personenstandsbehörde darstellt und die nur den wesentlichen Inhalt der Eintragungen aus diesem wiedergibt, hat die Abschrift aus dem Sterbebuch den vollen Wortlaut aller Eintragungen des Sterbebuches zu enthalten, d.h.
alle Haupteintragungen, die den Todesfall unmittelbar betreffen,
die Vermerke, durch die eine abgeschlossene Haupteintragung berichtigt wird und
die Hinweise, die den Zusammenhang zwischen verschiedenen Eintragungen herstellen.



Nähere Infos finden Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde.


Empfehlung:

Nutzen Sie Ihre Bürgerkarte, um den Antrag elektronisch zu unterschreiben: Sie weisen sich durch die elektronische Unterschrift auf Ihrem Antrag einfach und sicher gegenüber der Behörde aus. Ihr Antrag ist damit vor unbemerkten Änderungen bzw. ungewollter Manipulation geschützt.

Sie können die Bürgerkartenfunktion kostenlos auf Ihrem Handy oder Ihrer e-Card aktivieren. Nähere Informationen finden Sie unter www.buergerkarte.at.