Info Sterbeurkunde (international) - Ausstellung



Für die Ausstellung einer (internationalen) Sterbeurkunde ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig.
Die Sterbeurkunde gehört neben der Geburtsurkunde und Heiratsurkunde zu den drei wesentlichen Personenstandsurkunden. Dabei handelt es sich um Auszüge aus den Personenstandsbüchern (Geburtenbuch|, Ehebuch und Sterbebuch), die den wesentlichen Inhalt der Eintragung wiedergeben.

Die Sterbeurkunde enthält
den Familiennamen, die Vornamen und das Geschlecht des Verstorbenen oder der Verstorbenen,
eventuell Angaben zur Führung eines Doppelnamens,
den letzten Wohnort,
den Tag, Ort und die Eintragung der Geburt,
die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft und
den Zeitpunkt und Ort des Todes.



Hinweis: Etwaige akademischen Grade und Berufs- bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig.

Eine internationale Sterbeurkunde wird mehrsprachig, in der Regel zehnsprachig, ausgestellt und kann Ihnen im Ausland Behördenwege erleichtern.

Nähere Infos finden Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde.

Im Rahmen der Anzeige des Todesfalls / Erstausstellung einer Sterbeurkunde wird auch eine gebührenfreie Todesbestätigung zur Vorlage bei der Sozialversicherung ausgestellt. Eine solche kostenlose Todesbestätigung können Sie nicht mit diesem Online-Formular beantragen.


Empfehlung:

Nutzen Sie Ihre Bürgerkarte, um den Antrag elektronisch zu unterschreiben: Sie weisen sich durch die elektronische Unterschrift auf Ihrem Antrag einfach und sicher gegenüber der Behörde aus. Ihr Antrag ist damit vor unbemerkten Änderungen bzw. ungewollter Manipulation geschützt.

Sie können die Bürgerkartenfunktion kostenlos auf Ihrem Handy oder Ihrer e-Card aktivieren. Nähere Informationen finden Sie unter www.buergerkarte.at.